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Tempo-20- und Tempo-30-Zonen

Wie muss man sich in den Tempo-30- und Tempo-20-Zonen verhalten?
Wer hat Vortritt? Der Verkehr oder die Fussgänger?

Tempo-20- und Tempo-30-Zonen sind sinnvolle Instrumente, um die Geschwindigkeit rund um die Schulen zu senken und die Sicherheit der Fussgänger zu verbessern.

Tempo-30-Zonen

Drei Elemente kennzeichnen die Tempo-30-Zonen:

  • Der Verkehr hat Vortritt
  • Systematischer Rechtsvortritt (natürliches Mittel, um die Geschwindigkeit bei Kreiseln zu senken)
  • Es gibt keine Fussgängerstreifen, die Fussgänger dürfen die Strasse überall überqueren, was die Automobilisten zu mehr Aufmerksamkeit zwingt.

Für Eltern und Schüler bringt das Verschwinden der Fussgängerstreifen Unsicherheit mit sich. Doch die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen von 2001 sieht in Artikel 4, Absatz 2 auch vor: «In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.»

Und Artikel 6 derselben Verordnung hält fest: «Die realisierten Massnahmen sind spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Wurden die angestrebten Ziele nicht erreicht, so sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.» 

Mehr Infos:

Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen

Publikationen des VCS zu Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen

Tempo-20-Zonen / Begegnungszonen

In der Tempo-20-Zone, auch Begegnungszone genannt, hat der Fussgänger Vortritt und die Strasse darf überall überquert werden. Auch hier gilt Rechtsvortritt.

Mehr Infos:

Publikationen des VCS zu Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen

Webseite von Rue de l’Avenir zu den Tempo-20- und Tempo-30-Zonen (französisch)